Das Einkommensteuergesetz sieht in verschiedener Ausprägung die Möglichkeit vor, iRd Gewinnermittlung vor allem Betriebsausgaben in pauschaler Form (durch Anwendung von Durchschnittssätzen oder festgesetzten Pauschbeträgen für Kategorien von Aufwendungen und Ausgaben) zu berücksichtigen. Die Pauschalierungsmöglichkeiten zielen auf eine Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und einen verminderten Prüfungsaufwand ab. Die große Bedeutung von Pauschalierungsmöglichkeiten ist in der Praxis evident1 und zeigt sich nicht zuletzt an der in der Regierungsvorlage zum BBG 2025 vorgesehenen Ausweitung der Basispauschalierung.2 Wie die verschiedenen Pauschalierungsmöglichkeiten miteinander kombiniert oder alternativ zueinander in Anspruch genommen werden können, ist nur zum Teil eindeutig geklärt. Untersuchungsgegenstand dieses Beitrags ist das Zusammenspiel verschiedener Pauschalierungen durch die Möglichkeit der Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales in Verbindung mit einer Pauschalierung gem § 17 EStG bzw einer dazu ergangenen Verordnung.
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