Bei der vertraglichen Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Bonus- und Provisionsregelungen gilt prinzipiell der Grundsatz der Vertragsautonomie. Zu beachten sind allerdings bestehende gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen zwingender Natur. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Gestaltung solcher Vereinbarungen aus arbeitsrechtlicher Sicht.
In der Praxis werden häufig zusätzlich zum laufenden Entgelt ("Grundgehalt") variable Entgeltbestandteile vereinbart, die (i) an den Erfolg des Dienstnehmers (Provision) oder (ii) an das Erreichen von Zielen und/oder Unternehmenskennzahlen (Bonus, Prämie) geknüpft sind. Weiters werden (va bei Kapitalgesellschaften) Beteiligungsmodelle angeboten, bei denen die Dienstnehmer am Kapital, also an der Substanz des Unternehmens, beteiligt werden (stock options). Für solche Kapitalbeteiligungsmodelle bieten va das Gesellschafts- und Steuerrecht nähere Vorgaben. Im Folgenden wird primär auf arbeitsrechtliche Aspekte eingegangen, gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen sind separat zu prüfen. Die besonderen Vorgaben für Kreditinstitute, insb in § 39b BWG sowie dessen Anlage im Hinblick auf CRD III und die RL 2006/48/EG und 2006/49/EG betreffend eine auf nachhaltiges Wirtschaften ausgelegte Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor würden den Rahmen des Beitrags sprengen und bleiben im Folgenden außer Betracht.
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