Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konsequenzen nützlicher Gesetzesverletzungen

Klaus Winhofer / Paul Hecht

Regelmäßig erfahren Unternehmen durch interne Untersuchungen oder strafbehördliche Ermittlungen von nützlichen Gesetzesverletzungen ihrer Angestellten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer oder Leitungsorgane zwar gegen das Gesetz verstoßen haben, damit aber dem Unternehmen (wirtschaftliche) Vorteile verschafft haben. Sofern aus einem solchen Verhalten (noch) kein finanzieller Schaden entstanden ist, stellt sich die heikle Frage, ob und wie Arbeitnehmer arbeitsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ebenso ist zu klären, ob hinsichtlich der Führungskräfte andere Konsequenzen gesetzt werden können oder müssen als gegenüber jenen Arbeitnehmern, die bloß auf eine entsprechende Weisung ihrer Vorgesetzten hin gehandelt haben. Nachdem die gravierendste arbeitsrechtliche Maßnahme die unmittelbar auszusprechende Entlassung ist, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag im Detail mit der Frage nach der Zulässigkeit von Entlassungen bei der Aufdeckung von nützlichen Gesetzesverstößen.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/421

13.08.2025
Heft 8/2025
Autor/in
Klaus Winhofer

Mag. Klaus Winhofer, MSc, BSc, ist Rechtsanwalt bei BRANDL TALOS Rechtsanwält:innen GmbH und ist auf Wirtschaftsstrafrecht, interne Untersuchungen und Immoblienrecht spezialisiert.

Paul Hecht
Paul Hecht, LL.M. MSc, ist Rechtsanwaltsanwärter bei der BRANDL TALOS Rechtsanwält:innen GmbH.