Die arbeitsrechtliche Situation von Rechtsanwaltsanwärtern erscheint de lege lata wenig zufriedenstellend. Der folgende Kurzbeitrag widmet sich diesem Problem.
Rechtsanwaltsanwärter zählen im Allgemeinen nicht zu jenen Gruppen, bei denen ein besonderer Reformbedarf des für sie geltenden Arbeitsrechts geortet wird. Dabei wäre eine Verbesserung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Stellung von Rechtsanwaltsanwärtern ein durchaus lohnenswertes Betätigungsfeld für den Gesetzgeber, wie anhand folgender Beispiele skizziert werden soll:
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