Die COVID-19-Lockerungsverordnung enthält zwar kaum mehr absolute Verbote, normiert aber vielfache Verhaltenspflichten und Auflagen. Da diese ua auch das Arbeitsverhältnis betreffen, ist die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der jeweiligen einschlägigen Vorschriften für die Praxis von Bedeutung. Zudem stellt sich die Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen mit deren Verletzung verbunden sind.
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