Arbeitgeber stellen vielfach ihren Arbeitnehmern kostenlos Firmenparkplätze zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage, inwieweit es dem Arbeitgeber möglich ist, für die Zukunft Parkgebühren von den Arbeitnehmern für die Benützung der Firmenparkplätze einzuheben.
Gelegentlich stellen Arbeitgeber (AG) für ihre Arbeitnehmer (AN) Parkplätze zum Abstellen der AN-eigenen Kfz für die Dauer der Arbeitsleistung zur Verfügung. Dies ist vor allem dann für die AN von großem Interesse, wenn es für die AN schwierig ist, außerhalb des Firmengeländes einen geeigneten Parkplatz zu finden. Nun stellt sich die Frage, inwieweit der einzelne AN einen Rechtsanspruch auf eine derartige Parkplatzbenützung erwerben kann.
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