Arbeitsrecht

Arbeitssucht als Behinderung?

Andreas Gerhartl

Der weit gefasste Begriff der (schlichten) Behinderung wirft etliche Fragen auf. Gleiches gilt für das Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung im Falle einer benachteiligenden Differenzierung, wenn eine (schlichte) Behinderung - und damit das Bestehen eines diskriminierungsgeschützten Merkmals - zu bejahen ist. Diesen Aspekten wird hier am Beispiel der Arbeitssucht nachgegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/208

10.04.2025
Heft 4/2025
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.