Anmerkungen zum Urteil des EuGH vom 23. 4. 1991 in Rs C 41/90 Höfner/Macrotron
Das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol ist schon seit Jahren europaweit einer intensiven rechtspolitischen Kritik ausgesetzt, die nun auch Österreich erfaßt hat1). Den öffentlich-rechtlichen Arbeitsvermittlungsstrukturen wird insb Starrheit und Ineffizienz vorgeworfen. Dementsprechend wird - vornehmlich im Hinblick auf die Vermittlung von Führungskräften - eine umfassende Liberalisierung des geltenden restriktiven Arbeitsvermittlungssystems und eine großzügige Zulassung privater Arbeitsvermittler gefordert2).
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