Kurz vor dem Ende der Frist zur Umsetzung der Arbeitszeit-RL bestätigte der EuGH deren Rechtmäßigkeit. Die Regelung, wonach der Sonntag grundsätzlich arbeitsfrei zu bleiben hat, wurde aufgehoben.
Wirtschaftsuniversität Wien
Mit Empörung reagierte die britische Regierung auf das jüngste, in der Hauptsache abweisende Urteil des EuGH in einem von ihr angestrengten Verfahren auf Nichtigerklärung der gesamten Arbeitszeit-RL2) oder - hilfsweise - zumindest einiger ihrer Bestimmungen. In dem sehr ausführlich begründeten Urteil erkannte der Gerichtshof einzig und allein hinsichtlich Art 5 Abs 2 der RL, wonach die wöchentliche Mindestruhezeit grundsätzlich den Sonntag einzuschließen hat, iSd Klägers und erklärte diese Bestimmung für nichtig. Medienberichten3) zufolge soll der britische Premierminister John Major damit gedroht haben, die Verhandlungen bei der im Frühjahr 1996 begonnenen Regierungskonferenz zu blockieren, um eine Neuregelung der Arbeitszeit-RL sowie eine Änderung der Entscheidungsmechanismen im Bereich der Sozialpolitik im Allgemeinen zu erreichen.
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