Obwohl Arbeitszeitaufzeichnungen in der Regel schon zum betrieblichen Alltag gehören, bemängeln Arbeitsinspektoren bei ihren Prüfungen erfahrungsgemäß immer wieder, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter unzureichend dokumentieren. Berücksichtigt man den Umstand, dass das Arbeitsinspektorat im Jahr 2016 rund 68.200 Kontrollen durchführte und bei 56 % dieser Kontrollen der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen "besondere Aufmerksamkeit" schenkte,1 verwundert dies jedoch sehr. Arbeitszeitaufzeichnungen dienen nämlich nicht nur als Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter, sondern es können mangelhaft bzw nicht geführte Arbeitszeitaufzeichnungen auch zu zivil- und verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen führen. Um negative Konsequenzen für das Unternehmen zu vermeiden, sind gesetzeskonforme Arbeitszeitaufzeichnungen daher unumgänglich.
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