Arbeitsrecht

Arbeitszeitgrenzen bei der Euro-Umstellung im Geld- und Kreditwesen

Günther Löschnigg

Die Umstellung der Währung auf den Euro am 1. 1. 2002 ist durchaus mit Vorfristen und Nachfristen verbunden. So werden Euro-Banknoten und Euro-Münzen bereits ab 1. 9. 2001 insbesondere an Banken und Geldtransporteure verteilt. Umgekehrt können im Barzahlungsverkehr bis 28. 2. 2002 noch Schilling und Groschen neben Euro und Cent verwendet werden. Dennoch zeichnet sich seit geraumer Zeit ab, dass in den Unternehmen des Geld- und Kreditsektors rund um den Jahreswechsel ein beachtlicher zusätzlicher Arbeitsaufwand notwendig sein wird, um die Umstellung zu bewältigen. Aufgrund der bisher nicht erfolgreichen Kollektivvertragsverhandlungen betreffend arbeitszeitrechtlicher Sonderregelungen für diese Phase soll im Nachfolgenden ein Überblick über die einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen im Geld- und Kreditbereich gegeben werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/566

15.09.2001
Heft 9/2001
Autor/in
Günther Löschnigg

Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg ist Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, Mitglied des Universitätsrates der Technischen Universität Graz und Vorsitzender des Betriebsausschusses der Universität Graz.

Publikationen zum IT-Recht (Auswahl):
Datenermittlung im Arbeitsverhältnis (2009); Datenschutz und Kontrolle im Arbeitsverhältnis, DRdA 2006, 459 ff; Biometrische Daten und Arbeitsverhältnis, ASoK 2005, 37 ff.