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Art 101 AEUV - Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Mitteilung der Kommission - Leitlinien zur Anwendbarkeit des Artikels 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (2023/C 259/01), ABl C 259 vom 21. 7. 2023 S 1.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/399

16.08.2023
Heft 8/2023