Die fortschreitende Digitalisierung habe dazu geführt, dass auch Unterhaltung und Werbung vermehrt online stattfinden. Influencern als Werbeträgern komme hierbei eine immer bedeutendere Rolle zu. Die Autorinnen untersuchen im Beitrag, ob und unter welchen Voraussetzungen Influencer mit Einnahmen aus der Produktplatzierung als Künstler ("entertainer") iSd Art 17 OECD-MA gelten können. Dies sei insb beim Live-Streaming oder der Online-Veröffentlichung von Videos möglich, sofern der Beitrag nicht rein informativ oder werbend sei, sondern auch unterhaltende Elemente beinhalte.
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