(Werdnik, SWK 29/2008, S 788)
Für den Fall, dass mehrere Personen dem Unternehmen des Geschäftsherrn als atypisch stille Gesellschafter beitreten wollen, diese aber noch nicht namentlich bekannt sind und die Zwischenschaltung eines Treuhänders für die Fassung des Umgründungsplans sowie des Gesellschafts- bzw Zusammenschlussvertrags nicht möglich ist, bieten weder das UmgrStG noch die UmgrStR 2002 eine Lösung. Der Artikel erörtert mögliche Vorgehensweisen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.