(Schwaiger, SWK 9/2010, S 389)
Entgegen der UFS-Entscheidungspraxis verweigerten die Finanzämter immer wieder die Auszahlung von Familienbeihilfe an junge ausländische Eltern, die sich in Österreich "nur" zu Ausbildungszwecken aufhielten. Der VwGH machte nun in mehreren Fällen unmissverständlich klar, dass der bloße Aufenthalt von Ausländern zu Ausbildungszwecken in Österreich nicht per se dagegen spreche, dass sich auch deren Mittelpunkt der Lebensinteressen hier befinde.
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