Arbeitsrecht

Auch einmalige Zahlungen unterliegen dem Entgeltbegriff des AÜG

Martin Lanner

§ 10 AÜG ist eine zentrale Bestimmung des Arbeitskräfteüberlassungsrechts. Dadurch wird eine eingeschränkte Gleichstellung überlassener Arbeitskräfte mit der Stammbelegschaft, insb im Bereich des Entgelts, der Arbeitszeit und des Urlaubs, sichergestellt. Demnach haben überlassene Arbeitskräfte Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt, das mindestens einmal monatlich auszuzahlen und schriftlich abzurechnen ist (§ 10 Abs 1 Satz 1 AÜG). Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist auf das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche oder gesetzlich festgelegte Entgelt Bedacht zu nehmen (§ 10 Abs 1 Satz 3 AÜG). Bisher vertrat die Rechtsprechung die Ansicht, § 10 Abs 1 AÜG beziehe sich nur auf die periodisch, idR monatlich fällig werdenden Entgeltansprüche. Im Lichte der LeiharbeitsRL (RL 2008/104/EG) ist der OGH nun von dieser Rechtsprechungslinie abgerückt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2024/538

11.10.2024
Heft 10/2024
Autor/in
Martin Lanner

Mag. Martin Lanner ist als Rechtsanwalt in Wien tätig. Er berät schwerpunktmäßig in allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt seine Mandanten regelmäßig auch vor Gericht.