Die Europäische Kommission hat am 7. 12. 2022 einen "Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts"1 erstattet (inoffizielle Bezeichnung: "Corporate Insolvency Directive"2 oder "Insolvency III"3).4 Der Vorschlag ist Teil eines großen Pakets, das die Entwicklung der Kapitalmarktunion vorantreiben soll. Die weiteren Maßnahmen zielen darauf ab, das Clearing-System im Wertpapier- und Derivathandel zu verbessern; ferner möchte die Kommission durch einen neuen
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