Die Insolvenz der SIGNA-Gruppe hat wieder einmal ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, welche dramatischen Konsequenzen eine intransparente Organisation und ein ineffektives internes Kontroll- bzw Risikomanagementsystem haben können. Dass die Festlegung einer zweckmäßigen Organisation zu den Aufgaben des Managements zählt, ist wohl unbestritten. Weit weniger klar ist allerdings, welche Verantwortung den Aufsichtsrat diesbezüglich trifft. Dieser Beitrag geht daher der Frage nach, welche Pflichten den Aufsichtsrat bezüglich der Organisation einer Gesellschaft treffen.
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