Wirtschaftsrecht

Aufgespaltener Vertrag: Kann für einen Vertragspartner ein und dasselbe Rechtsgeschäft gleichzeitig Unternehmer- und Verbrauchergeschäft sein?

Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler / Univ.-Ass. Andrea Schwangler, LL.M. (WU)

Beim Abschluss eines Vertrages durch einen Unternehmer zu privaten und unternehmerischen Zwecken stellt sich die Frage, ob Teile des Vertrages in den Schutzbereich des Verbraucherrechts einbezogen werden können (Aufspaltung des Vertrages).

Die Fragestellung soll durch einen kurzen Beispielsfall illustriert werden:

Ein Rechtsanwalt bestellt in einem Webshop zwei Bücher im Wert von je 50 €, einerseits ein Praxishandbuch für seine Kanzlei und andererseits einen Bildband über moderne Architektur in Nordamerika. Aufgrund der vollständigen Vorgabe des Kommunikationsablaufes durch den Betreiber des Webshops kann der Käufer das Handbuch für die Kanzlei und den privaten Bildband nur in denselben Warenkorb legen; es ist in diesem Fall innerhalb eines Bestellungsvorgangs nicht möglich, ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft und ein Verbrauchergeschäft getrennt abzuschließen.1 Wie in praxi üblich, werden die zusammen bestellten Bücher per Post gesammelt in einem Paket versendet. Die Sendung mit den beiden Büchern geht am Postweg verloren.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/180

18.04.2016
Heft 4/2016
Autor/in
Andrea Schwangler

Univ.-Ass. Andrea Schwangler, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin an der Universität Salzburg (Fachbereich Privatrecht). Bisherige Publikationen: Aufgespaltener Vertrag: Kann für einen Vertragspartner ein und dasselbe Rechtsgeschäft gleichzeitig Unternehmer- und Verbrauchergeschäft sein? RdW 2016, 2016, 249 (mit Kronthaler); Zum Erfüllungsort beim Versendungskauf, ÖJZ 2016, 437 (mit Kronthaler); Probleme bei der Anwendung des § 924 ABGB auf Werkverträge, JBl 2016, 301; Die Vermutung der Mangelhaftigkeit beim Bauwerkvertrag? bauaktuell 2016, 166; Anmerkung zu OGH 14.01.2016, 6 Ob 98/15b, ÖBA 2016, 834 (mit Kronthaler).

Christoph Kronthaler

Dr. Christoph Kronthaler ist Assistenzprofessor am Institut für Zivilrecht an der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum gesamten Zivilrecht sowie zum Verbraucher- und Versicherungsrecht. Gemeinsam mit Johannes W. Flume und Simon Laimer Mitherausgeber des Kurzkommentars zum Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).