Beim Abschluss eines Vertrages durch einen Unternehmer zu privaten und unternehmerischen Zwecken stellt sich die Frage, ob Teile des Vertrages in den Schutzbereich des Verbraucherrechts einbezogen werden können (Aufspaltung des Vertrages).
Die Fragestellung soll durch einen kurzen Beispielsfall illustriert werden:
Ein Rechtsanwalt bestellt in einem Webshop zwei Bücher im Wert von je 50 €, einerseits ein Praxishandbuch für seine Kanzlei und andererseits einen Bildband über moderne Architektur in Nordamerika. Aufgrund der vollständigen Vorgabe des Kommunikationsablaufes durch den Betreiber des Webshops kann der Käufer das Handbuch für die Kanzlei und den privaten Bildband nur in denselben Warenkorb legen; es ist in diesem Fall innerhalb eines Bestellungsvorgangs nicht möglich, ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft und ein Verbrauchergeschäft getrennt abzuschließen.1 Wie in praxi üblich, werden die zusammen bestellten Bücher per Post gesammelt in einem Paket versendet. Die Sendung mit den beiden Büchern geht am Postweg verloren.
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