Eine Besprechung zu 6 Ob 64/20k
Im Jahr 2019 hat ein Beschluss des OLG Linz1 zur Frage der Zulässigkeit gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte für den Insolvenzfall eines Gesellschafters für Aufsehen gesorgt: Derartige Aufgriffsrechte seien - selbst bei einer Abfindung in Höhe des vollen Verkehrswertes - vor dem Hintergrund der Regelung des § 26 Abs 3 IO2 unzulässig. Diese Entscheidung zog nach sich, dass (zumindest) im Sprengel des OLG Linz Gesellschaftsverträge mit Aufgriffsrechten für den Insolvenzfall eines Gesellschafters nicht mehr in das Firmenbuch eingetragen wurden. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung3 hat der OGH jedoch die Zulässigkeit derartiger Aufgriffsrechte ausdrücklich bejaht und gleichzeitig auch (erneut) zu Abfindungsbeschränkungen Stellung genommen. Im Folgenden soll diese - für die Gestaltung von GmbH-Gesellschaftsverträgen hoch relevante - Entscheidung besprochen werden.
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