Erkenntnisse des VfGH

Aufhebung einer Verordnung der Gemeinde Innsbruck betreffend die Festlegung der Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner, Bundesfinanzgericht

§

Gemeindeabgabe

Tir FreizeitwohnsitzabgabeG (TFWAG): §§ 1, 4

Tir Freizeitwohnsitz- und LeerstandsabgabeG (TFLAG)

Tir AufenthaltsabgabeG 2003

FreizeitwohnsitzabgabeV des Gemeinderates der Gemeinde Innsbruck vom 22. 11. 2019

FreizeitwohnsitzabgabeV des Gemeinderates der Stadtgemeinde Innsbruck vom 25. 10. 2022

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VfGH 21. 9. 2023, V 33/2023
Antrag VwGH
ECLI:AT:VFGH:2023:V33.2023

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2025/58

30.04.2025
Heft 8/2025