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Aufhebung von Bescheiden nach § 299 BAO

MR Prof. Dr. Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz hat nicht nur das Berufungsverfahren reformiert, sondern ua auch die für die Aufhebung von Bescheiden geltende Rechtslage (insbesondere§ 299 BAO) geändert (etwa bezüglich Zuständigkeit, Aufhebungsfrist, Antrag der Partei, Aufhebung nur mehr wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit, keine Klaglosstellung durch die Oberbehörde).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/240

17.03.2003
Heft 6/2003
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).