Das Umsatzsteuerrecht ist von zwei Zielsetzungen geprägt, die in einem Zielkonflikt stehen. Eines dieser beiden Ziele ist der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer, den der EuGH bereits mehrfach formuliert hat1). Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Konsum belasten2) und für den Unternehmer neutral sein sollte.
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MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M. ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte.