Steuerrecht

„Aufleben“ der Grunderwerbssteuer durch Wegfall der Erbschaftssteuer?

Mag. Christian Heinrich Berger

Nach Auffassung des BMF unterliegen nach Wegfall der ErbSt (und in weiterer Folge vermutlich auch der SchSt) unentgeltliche Erwerbe von Grundstücken in Zukunft der GrESt. Aus dem Gesetzestext lässt sich diese Ansicht allerdings nicht zweifelsfrei ableiten. Auch die Gesetzessystematik bestätigt nicht die Auffassung des BMF.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2007/274

15.04.2007
Heft 4/2007
Autor/in
Christian Berger

Mag. Christian Heinrich Berger studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Derzeit ist er am Institut für Finanzrecht der Universität Wien als Assistent bei Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt tätig. Seine Forschungsschwerpunkte sind vor allem Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht.