Steuerrecht

Auflösung von Einlagen zur Verlustabdeckung und Evidenzkonto

Christian Ludwig

Wird eine getätigte Einlage mit einem Jahresfehlbetrag oder Verlustvortrag verrechnet, ist nach den Erl zum StruktAnpG 1996 der Stand des Evidenzkontos zu vermindern1). Die Rücklagenauflösung ist dabei primär mit einem Jahresfehlbetrag zu verrechnen, selbst wenn ein ausreichend hoher Gewinnvortrag aus dem Vorjahr vorhanden ist2). Diese Ansicht, die auch überwiegend im Schrifttum vertreten wird3), ist keinesfalls zwingend. Vor allem systematische Überlegungen sprechen gegen eine solche Auslegung.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 695

15.11.1997
Heft 11/1997
Autor/in
Christian Ludwig

Dr. Christian Ludwig ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie geschäftsführender Gesellschafter bei Ludwig & Partner. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.