Anmerkungen zu OGH 1 Ob 145/08t 1
Zur Frage, ob Vereinbarungen, wonach ein Vertrag allein durch den Konkurs eines Teils aufgelöst oder kündbar wird, wirksam sind, gibt es nun mehrere Judikaturlinien. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der aktuellen E 1 Ob 145/08t Parallelen und Unterschiede der einschlägigen Sachverhalte auf. Wenn eine solche Klausel den Verlust wertvoller, nützlicher Masseaktiva bewirkt, ist sie von Nichtigkeit nach § 879 ABGB bedroht.
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