Wirtschaftsrecht

Aufrechnungsverbot bei Girokonten?

Gert Iro

Der OGH vertritt in mehreren Entscheidungen die Ansicht, daß die Bank mit ihren Forderungen gegen den Kunden nicht gegen das Guthaben aus dem Girokonto des Kunden aufrechnen könne, soweit es nicht zur Rückzahlung von Forderungen der Bank gewidmet sei. Aus dem Zweck des Girovertrages, das Guthaben dem Kunden in vollem Umfang zur Abwicklung bankmäßiger Umsätze, insbesondere zur Erfüllung der laufenden Verbindlichkeiten, zur Verfügung zu halten, ergebe sich ein stillschweigend vereinbartes Aufrechnungsverbot zu Lasten der Bank (SZ 47/9 = JBl 1975, 655 = QuHGZ 1974/121; EvBl 1976/79 = QuHGZ 1976/139; SZ 50/

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 182

01.06.1987
Heft 6/1987
Autor/in
Gert Iro

Univ.-Prof. Dr. Gert Iro ist Professor für bürgerliches Recht an der Universität Wien mit den Schwerpunkten Bankrecht und Sachenrecht.

Publikationen:

Allgemeine Bedingungen für Bankgeschäfte (2001) gemeinsam mit Koziol; Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage (ab 2007), Herausgeber gemeinsam mit Koziol und Apathy; Bürgerliches Recht IV: Sachenrecht, 4. Auflage (2010); zahlreiche Beiträge und Entscheidungsanmerkungen in Fachzeitschriften.