Im Fachschrifttum gehe es bei der aufschiebenden Wirkung von Revisionen meist um die Perspektive "privater" Parteien. Häufig würden aber auch mit Amtsrevisionen Anträge nach § 30 Abs 2 VwGG verbunden. Beispiele dafür fänden sich ua im Abgabenrecht: BFG und VwGH müssten sich gar nicht so selten mit der Frage beschäftigen, ob der vor dem Verwaltungsgericht erfolgreichen "privaten" Partei für die Dauer des von der Abgabenbehörde angestrengten Verfahrens vor dem VwGH die von ihr erstrittenen Abgabenbeträge vorenthalten werden dürften. Die Rsp zeige in diesen Fällen bei der Anwendung der auf "private" Parteien zugeschnittenen Vorschrift des § 30 Abs 2 VwGG gelegentlich Unsicherheiten. Mitunter seien auch Wertungswidersprüche zu konstatieren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.