Durch die Nichtumsetzung der CSRD stünden österr Unternehmen und deren Organe vor der Frage, welchen Berichtspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeitsinformationen nun zum 31. 12. 2024 nachzukommen sei. Der Beitrag setzt die aktuelle Rechtslage sowie die CSRD in Perspektive, stellt Möglichkeiten zur Erfüllung der geltenden Berichtspflichten dar und gibt Hinweise, wie in dieser Situation insb der AR seiner Überwachungs- und Prüfpflicht nachkommen könne.
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