(Sarnthein, ÖStZ 2010/217, S. 104)
Bei der Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speisenumsätze und die dem Normalsteuersatz unterliegenden Getränkeumsätze ist die Methode der Aufteilung des Pauschalentgelts im Verhältnis der Einzelverkaufs-
preise heranzuziehen, weil diese bereits feststehen und keine eigene Kalkulation erfordern ("lineare Kürzung").
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