Steuerrecht Aktuell

Auftraggeberhaftung (AGH): Kann die gesetzliche Rangfolge der Guthabensverteilung durch Forderungspfändung beeinflusst werden?

Dr. Johannes Derntl / Dr. Katrin Weinberger

Um den Eintritt der AGH für Sozialversicherungs (SV)-Beiträge zu vermeiden, kann der Auftraggeber gem § 67a Abs 3 Z 2 ASVG eine Zahlungssplittung vornehmen und 20 % des Werklohns direkt an das Dienstleistungszentrum (DLZ, § 67c ASVG) abführen. Durch diese Zahlungen kann ein Guthaben am Beitragskonto des Auftragnehmers entstehen. Weist das Beitragskonto bestimmte, gesetzlich beschriebene Auffälligkeiten auf (§ 67a Abs 6 ASVG) ist das Guthaben nicht an den Auftragnehmer auszufolgen; vielmehr sind damit ausdrücklich angeführte Verbindlichkeiten des Auftragnehmers abzudecken. Im vorliegenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die gesetzlich angeordnete Rangfolge zur Bedienung von Gläubigern absolut verbindlich ist, oder ob sich nachrangige Gläubiger durch Forderungsexekution eine bessere Position verschaffen können.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/393

15.07.2022
Heft 14/2022
Autor/in
Johannes Derntl

Dr. Johannes Derntl ist Jurist in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK Niederösterreich.

Publikationen:
Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung (2012); Autor in Sonntag, ASVG13 (2022) sowie Autor in Gruber/Harrer, GmbHG2 (2018).

Katrin Weinberger

Dr. Katrin Weinberger war Assistentin am Institut für Strafrecht der Universität Linz und ist seit 2012 Juristin in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK, Landesstelle Niederösterreich.

Publikationen der Autorin
(gemeinsam mit Mag. Dr. Johannes Derntl):
AGH in der Vergabekette, taxlex 2014, 316; Bescheidantrag bei Aufrechnung gem § 103 ASVG, SozSi 2013, 320; AGH: Der interne Ausgleich haftender Auftraggeber in der Bauwirtschaft, bbl 2020, 1-8; AGH: Widmung von Haftrücklässen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, bau aktuell 2021, 171 und AGH: Widmung von Haftungsfreistellungsbeträgen in der Coronavirus-Pandemie, ASok 2021, 107.