(Stupar, taxlex 10/2009, S. 449)
Seit 1. 9. 2009 haftet der Generalunternehmer bzw Auftraggeber bei Erbringung von Bauleistungen für Sozialversicherungsbeiträge aus Arbeitsverhältnissen von Subunternehmen iHv maximal 20 % des gebührenden Werklohns. Im Beitrag werden die Details dazu dargestellt.
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.