Begeht ein Geschäftsleiter oder ein Angestellter einen Gesetzesbruch mit der Zielsetzung, dem Unternehmen höhere Erträge und den Eigentümern höhere Gewinnausschüttungen zu ermöglichen, stellt sich die Frage, ob er durch diese Pflichtwidrigkeit einen Anspruch gegen den Gewaltgeber auf Ersatz einer über ihn verhängten Geldbuße und der Anwalts- und Verfahrenskosten hat. In jüngster Zeit tritt diese Frage gehäuft auf, wenn im vermeintlich besten Interesse des Unternehmens etwa Verstöße gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht, Vergabe- oder Strafrecht erfolgen. Nachfolgend soll untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme derartiger Vermögensschäden durch den Dienstgeber besteht, sowie in welchen Fällen eine Schadensüberwälzung vertraglich vereinbart werden kann.
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