Steuerrecht

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbung

Mag. Bernhard Renner

Bei der Frage, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, ist eine variable, vom erfolgsabhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz. Doch auch bei Nichtvorliegen einer derartigen Entlohnungsform verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter, weil sich der Erwerbsbezug auch aus anderen Umständen ergeben kann1).

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Artikel-Nr.
RdW 2007/515

15.08.2007
Heft 8/2007
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.