Artikelrundschau Juni 2017 / Einkommensteuer (allgemein)

Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind teilweise außergewöhnliche Belastungen (Schantl, BFGjournal 6/2017, S. 221)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Kosten für die eigene Verpflegung können als typische Kosten der Lebensführung nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dasselbe gelte für die im Zusammenhang mit "Essen auf Rädern" anfallenden anteiligen Kosten. Ausgenommen davon seien Mehraufwendungen für eine notwendige Krankendiät. Zustellkosten könnten behinderungsbedingte Mehraufwendungen und somit außergewöhnliche Belastungen darstellen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/633

24.08.2017
Heft 15-16/2017