Aufwendungen für ein Schadstoffgutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Bodenverunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein1). Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann, wenn die Immobilie in der Folge verkauft wird.
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