Info aktuell / BGBl

Aufzeichnungs-und Sorgfaltspflichten im Bereich E-Commerce und Versandhandel

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

In der neuen Sorgfaltspflichten-Umsatzsteuerverordnung (Sorgfaltspflichten-UStV) werden die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I 2019/91, im Bereich des E-Commerce und des Versandhandels ab 2020 bzw 2021 eingeführten Aufzeichnungspflichten und Haftungsbestimmungen für elektronische Schnittstellen näher konkretisiert:

1. Für Unternehmer, die Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland durch die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle (zB Marktplatz, Plattform) unterstützen, jedoch nicht selbst Schuldner der Umsatzsteuer sind, wird durch das AbgÄG 2020 Aufzeichnungsverpflichtung vorgesehen. Dies könnte beispielsweise vorliegen im Rahmen der "sharing economy" oder bei innergemeinschaftlichen Versandhandelslieferungen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/716

15.11.2019
Heft 21/2019