Mit Erkenntnissen vom 01.03.2001, G 109/00, und 07.03.2001, G 110/00, hat der VfGH die Anträge des VwGH auf Aufhebung einiger Bestimmungen des EStG 1988, des KommStG sowie des FLAG im Zusammenhang mit der Kommunalsteuer- und DB-Pflicht der an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gewährte Tätigkeitsvergütungen abgewiesen. Zu den Anträgen des VwGH bemerkte der VfGH im einzelnen wie folgt:
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Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.
Prof. Dr. Karl E. Bruckner war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer und Partner der BDO Austria GmbH, Wien, Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT.