Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Aus der Rechtsprechung des EuGH

DDr. Georg Kofler

1. Die Art 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art 50 EG) stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2003/613

01.07.2003
Heft 13/2003
Autor/in
Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.