Lindman: Steuerpflicht für ausländische Lotteriegewinne verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit
Art 49 EG steht Vorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach denen die Gewinne aus in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien als steuerbare Einkünfte des Gewinners behandelt werden, während Gewinne aus in dem betreffenden Mitgliedstaat veranstalteten Lotterien von der ESt befreit sind.
EuGH , Urteil vom13.11.2003C-209/01, Diana Elisabeth Lindman/Skatterättelsenämnd (Vorabentscheidungsersuchen der finnischen Ålands förvaltningsdomstol)
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