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Aus der Rechtsprechung des EuGH

DDr. Georg Kofler, LL.M. (New York)

Wallentin: Voller Grundfreibetrag in Schweden für einen deutschen Ferialpraktikanten ohne steuerbares Einkommen in Deutschland

Art 39 EG steht den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, wonach natürliche Personen, die steuerlich als nicht im Inland wohnend angesehen werden, die dort aber Einkünfte aus Arbeit beziehen

EuGH , Urteil vom01.07.2004C-169/03, Florian W. Wallentin/Riksskatteverket (Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Regeringsrätten)

a. In der Rs Wallentin ging es abermals um die Grenzen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art 39 EG den Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Besteuerung, insb bei der Nichtberücksichtigung familiärer und persönlicher Umstände beschränkt StPfl, zieht. Diesbezüglich hat sich in der Rsp des EuGH seit dem Urteil in der Rs Schumacker1) der Grundsatz herauskristallisiert, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde im Hinblick auf ihre persönliche Leistungsfähigkeit idR nicht in einer vergleichbaren Situation befinden und es daher zulässig ist, dass der Beschäftigungsstaat die persönliche und familiäre Situation eines Gebietsfremden nicht berücksichtigt2). Die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser Umstände geht allerdings vom Wohnsitz- auf den Beschäftigungsstaat über, wenn der gebietsfremde StPfl in seinem Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen im Wesentlichen3) aus einer Tätigkeit im Beschäftigungsstaat bezieht, da dann der Wohnsitzstaat nicht in der Lage ist, die persönlichen Vergünstigungen zu gewähren4).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/829

15.09.2004
Heft 18/2004
Autor/in
Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.