Einige Überlegungen zur steuerlichen Kohärenz nach dem Urteil des EuGH in der Rs Manninen
In der das finnische Anrechnungssystem betreffenden Rs Manninen1)) hat der EuGH im Ergebnis die Ansicht der Kommission bestätigt, wonach es der Kapitalverkehrsfreiheit widerspricht, wenn ein Anrechnungssystem nicht auch auf Dividendeneinkünfte aus anderen Mitgliedstaaten erstreckt wird2)), zugleich aber auch klargestellt, dass die Kapitalverkehrsfreiheit lediglich eine Anrechnung der tatsächlich entrichteten ausländischen KSt auf die Steuerschuld des Investors erfordert3)). Vor dem Hintergrund der restriktiven Rsp und den eine Neuorientierung fordernden Schlussanträgen4)) waren die Ausführungen des EuGH zur Anwendung der Kohärenzrechtfertigung bei einem Anrechnungssystem bereits mit Spannung erwartet worden. Im Folgenden sollen einige Aussagen des Manninen-Urteils vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung einer kurzen Analyse unterzogen werden.
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