Arbeitsrecht

Ausbau der Belegschaftsvertretung im Konzern durch die ArbVG-Novelle 1993

Georg Schima

Durch die - in ihren hier interessierenden Teilen - am 1. 7. 1993 in Kraft getretene ArbVG-Novelle 19931) erfolgten einige „konzernrelevante“ Neuerungen im österreichischen Betriebsverfassungsrecht2).

Hier soll der diesbezüglich wichtigste Punkt der ArbVG-Novelle 1993 herausgegriffen und einerseits vorgestellt, andererseits auch bereits kritisch beleuchtet werden: Der Ausbau der Belegschaftsvertretung auf Konzernebene von einer „Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzern“ zu einer „Konzernvertretung“3).

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 308

01.10.1993
Heft 10/1993
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).