Durch die - in ihren hier interessierenden Teilen - am 1. 7. 1993 in Kraft getretene ArbVG-Novelle 19931) erfolgten einige „konzernrelevante“ Neuerungen im österreichischen Betriebsverfassungsrecht2).
Hier soll der diesbezüglich wichtigste Punkt der ArbVG-Novelle 1993 herausgegriffen und einerseits vorgestellt, andererseits auch bereits kritisch beleuchtet werden: Der Ausbau der Belegschaftsvertretung auf Konzernebene von einer „Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzern“ zu einer „Konzernvertretung“3).
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