Die Bedeutung der Ausfallsbürgschaft im Wirtschaftsleben ist nicht gering zu schätzen: Sie spielt nach diversen Wirtschaftsgesetzen, zB für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bei Klein- und Mittelbetrieben,1 für die Haftung des Beschäftigers für Entgeltansprüche überlassener Arbeitskräfte,2 für die Haftung des Bundes zB nach dem Bundesbahngesetz für Ruhe und Versorgungsgenüsse3 bis hin zur Haftung für Ansprüche der Bediensteten der Spanischen Hofreitschule4 eine bedeutende Rolle. Die mittlerweile wohl bekannteste Ausfallsbürgschaft ist die des Landes Kärnten gem § 5 Kärntner Landesholding-Gesetz für die Verbindlichkeiten einer Bank (K-LHG).5 Strittig kann bei Ausfallsbürgschaften allemal die Frage sein, unter welchen Voraussetzungen die Haftung des Ausfallsbürgen eintritt, insb ob er dann, wenn der Hauptschuldner bloß materiell insolvent ist, dem Gläubiger unmittelbar haftet.
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