I. Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142
Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 beinhaltet steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR).
Nach § 1 Abs 1
sind die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der KöR an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter herrschendem Einfluss einer KöR stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von der Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit;Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.