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Ausgegliederte Rechtsträger von Körperschaften öffentlichen Rechts

HR Dr. Otto Sarnthein

I. Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142

Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 beinhaltet steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR).

Nach § 1 Abs 1

sind die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der KöR an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter herrschendem Einfluss einer KöR stehen, unmittelbar veranlassten (anfallenden) Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von der Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit;

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/794

01.09.2005
Heft 17/2005
Autor/in
Otto Sarnthein

Hofrat Dr. Otto Sarnthein ist Leiter des bundesweiten Fachbereiches für Umsatzsteuer in der Steuer- und Zollkoordination des Bundesministeriums für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen.

Vorspann:

Aufgrund der Umsatzsteuernovelle 2003, BGBl. I Nr. 134/2003, und der Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 27/2004, wurde die gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen ab dem 1.1.2004 einer neuen Rechtslage unterstellt. Der folgende Beitrag soll die Anwendung der vorgenannten Gesetzesänderungen erleichtern und rechtliche Bedenken unter Einbeziehung aktueller VwGH-Rechtsprechung und gemeinschaftsrechtlicher Überlegungen beseitigen.