Der Beitrag liefert einen Überblick über ausgewählte Neuerungen, welche durch die Verabschiedung des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG 2024) Einzug in das Einkommen- sowie Körperschaftsteuergesetz halten.
Der Ministerialentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2024 (AbgÄG 2024) wurde am 6. 5. 2024 veröffentlicht. Diesem folgte eine entsprechende Regierungsvorlage am 12. 6. 2024 und die Veröffentlichung im BGBl I 2024/113 am 19. 7. 2024. Das Hauptaugenmerk der Änderungen durch das AbgÄG 2024 lag auf dem Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuergesetz. Dieser Beitrag soll einen Überblick über ausgewählten Neuerungen, welche durch die Verabschiedung des AbgÄG 2024 Einzug in das Einkommen- sowie Körperschaftsteuergesetz halten, liefern. Insb wird näher auf die Entnahmen aus Personengesellschaften sowie die Umwandlung von virtuellen Unternehmensanteilen (Phantom Shares) in Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen eingegangen. Des Weiteren bringt das AbgÄG 2024 erstmals nach längerer Zeit wieder Neuerungen hinsichtlich der Gruppenbesteuerung, welche in weiterer Folge genauer beleuchtet werden.
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