Die Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG stelle in der täglichen Behördenpraxis nicht nur den wahrscheinlich am häufigsten zur Anwendung gelangenden Strafaufhebungsgrund im Finanzstrafrecht dar, sondern biete auch unzählige rechtliche Fragestellungen, die immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringen würden. Dabei seien es in erster Linie die rechtliche Ausgestaltung und die Komplexität dieses Strafaufhebungsrunds, die sowohl den Täter und seine steuerlichen bzw anwaltlichen Vertreter als auch die mit der rechtlichen Beurteilung der strafbefreienden Wirkung von Selbstanzeigen befassten Behördenorgane zu einer möglichst präzisen Arbeitsweise anhalten würden. In gegebenem Zusammenhang einander gegenüber stünden auf der einen Seite der Täter, der bestrebt sei, den Weg in die Straffreiheit anzutreten, auf der anderen Seite die Organe der Abgaben- bzw Finanzstrafbehörde, deren Arbeitsweise vom Gedanken getragen sein sollte, das Einlangen einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung möglichst zu verhindern. Der Beitrag widmet sich einer Auswahl von Praxisaspekten rund um die Bearbeitung von Selbstanzeigen im Behördenalltag und berücksichtigt dabei die korrespondierende Rsp.
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