Bewerbe im Bereich des sogenannten E-Sports ("elektronischen Sports") erfreuten sich immer größerer Beliebtheit. Damit verbunden seien (mitunter emotional geführte) Debatten zur Frage, ob E-Sport als "Sport" im herkömmlichen Sinne angesehen werden könne. Die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, der E-Sport betreibe, könne auch ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weil der Gesetzgeber im EStG zuweilen an den Terminus "Sportler" anknüpfe, sei ua zu diskutieren, ob der E-Sportler eine sportliche Tätigkeit iS des Ertragsteuerrechts ausübe und ggf vom Anwendungsbereich der SportlerpauschalierungsV umfasst sein könne.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.