Durch BGBl I 2004/64 wurde unter gewissen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit geschaffen. Die gegenständliche Abhandlung soll sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Regelungen des MSchG bzw VKG auch auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse des Bundes anzuwenden sind, bzw einige Rechtsprobleme erörtern, die sich bei deren Anwendbarkeit ergeben können.
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