Das BMF habe am 13. 3. 2024 einen Erlass zur Wartung der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000 veröffentlicht. Mit dem Wartungserlass 2024 seien in die EStR 2000 Änderungen aufgrund des AbgÄG 2023, der Öko-IFB-VO, der Fossile Energieträger-Anlagen-VO sowie weiterer legistischer Novellierungen eingearbeitet worden. Der Beitrag widmet sich einem ersten Teil der ausgewählten Themen und erläutert zB die Ausführungen zur Entnahme von Gebäuden, Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Aktien und Rückerstattung der Quellensteuer bei Aktien oder der digitalen KESt-Befreiungserklärung.
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